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   BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 13.07   

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https://dejure.org/2008,34512
BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 13.07 (https://dejure.org/2008,34512)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.2008 - 1 WB 13.07 (https://dejure.org/2008,34512)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 2008 - 1 WB 13.07 (https://dejure.org/2008,34512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    SLV § 23 Abs. 1 und 2
    Erledigung; Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SLV § 23 Abs. 1 und 2
    Erledigung; Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 8.08

    Beschwerdefrist; Weiterleitungspflicht der unzuständigen Behörde; Benachteiligung

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 13.07
    Im Unterschied zum Auswahlverfahren für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (§ 40 SLV i.V.m. Kapitel 8 ZDv 20/7), bei dem sich der Antrag jeweils (nur) auf den Zulassungstermin eines bestimmten Auswahljahrs bezieht und deshalb für jedes Auswahljahr gesondert zu stellen ist (vgl. zuletzt Beschluss vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 8.08 -), lässt sich den Regelungen für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes eine solche Fixierung der Bewerbung auf einen bestimmten Einstellungs- oder Übernahmetermin nicht entnehmen.
  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 25.06

    Laufbahn; Zulassungstermin; rückwirkende Zulassung.

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 13.07
    Dem Antragsteller geht es damit um die Beseitigung der Folgen der aus seiner Sicht rechtswidrigen Behandlung seiner Bewerbung, wobei er den Gesichtspunkt der Folgenbeseitigung nicht als selbständigen Anspruch, sondern als Bindung oder Direktive bei der Ermessensausübung im Rahmen der begehrten erneuten Entscheidung über seine Bewerbung geltend macht (vgl. allgemein zum Folgenbeseitigungsanspruch im Wehrbeschwerderecht Beschlüsse vom 17. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 = NZWehrr 1975, 25 und vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - Buchholz 449.2 § 40 SLV Nr. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 2.07

    Laufbahn; Zulassung; Aufstiegslaufbahn; "Seiteneinsteiger".

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 13.07
    Denn während ein zunächst abgelehnter Bewerber für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes nach erfolgreicher Beschwerde oder erfolgreichem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegebenenfalls rückwirkend zur Laufbahn zugelassen werden kann (vgl. zuletzt Beschluss vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 2.07 -), scheidet - wie der Bundesminister der Verteidigung mit Schreiben vom 17. April 2008 bestätigt hat - aufgrund des organisatorischen Ablaufs und der Stoffdichte der Ausbildung eine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes aus, sobald die Ausbildung des jeweiligen Offizieranwärterjahrgangs (Nr. 944 ff. ZDv 20/7) begonnen hat (vgl. dazu bereits Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 47.03 -).
  • BVerwG, 17.07.1974 - I WB 124.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 13.07
    Dem Antragsteller geht es damit um die Beseitigung der Folgen der aus seiner Sicht rechtswidrigen Behandlung seiner Bewerbung, wobei er den Gesichtspunkt der Folgenbeseitigung nicht als selbständigen Anspruch, sondern als Bindung oder Direktive bei der Ermessensausübung im Rahmen der begehrten erneuten Entscheidung über seine Bewerbung geltend macht (vgl. allgemein zum Folgenbeseitigungsanspruch im Wehrbeschwerderecht Beschlüsse vom 17. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 = NZWehrr 1975, 25 und vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 25.06 - Buchholz 449.2 § 40 SLV Nr. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 47.03

    Erledigung eines Verpflichtungsantrages durch Zeitablauf - Zulässigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 13.07
    Denn während ein zunächst abgelehnter Bewerber für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes nach erfolgreicher Beschwerde oder erfolgreichem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegebenenfalls rückwirkend zur Laufbahn zugelassen werden kann (vgl. zuletzt Beschluss vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 2.07 -), scheidet - wie der Bundesminister der Verteidigung mit Schreiben vom 17. April 2008 bestätigt hat - aufgrund des organisatorischen Ablaufs und der Stoffdichte der Ausbildung eine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes aus, sobald die Ausbildung des jeweiligen Offizieranwärterjahrgangs (Nr. 944 ff. ZDv 20/7) begonnen hat (vgl. dazu bereits Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 47.03 -).
  • BVerwG, 27.08.2013 - 1 WB 25.12

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

    Zulassungsanträge beziehen sich jeweils (nur) auf den Zulassungstermin eines bestimmten Auswahljahrs und sind für jedes Auswahljahr gesondert zu stellen (vgl. Beschlüsse vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 8.08 - und vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 13.07 - Buchholz 449.2 § 23 SLV 2002 Nr. 1 Rn. 16).
  • BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 23.16

    Laufbahneignung; Sperrfrist

    Diese Möglichkeit besteht nur im Wege der Ausnahme im Bereich der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2008 - 1 WB 2.07 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 4 und vom 29. April 2008 - 1 WB 13.07 - Buchholz 449.2 § 23 SLV 2002 Nr. 1 Rn. 16).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 19.14

    Beschwerdefrist; innerbehördlicher Postlauf; Laufbahnwechsel

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung richtet sich in diesem Fall auf den nächsten in Betracht kommenden Übernahmetermin (siehe Nr. 931 ZDv 20/7), sofern der Soldat - wie hier die Antragstellerin - ein Interesse an der späteren Übernahme hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 2008 - 1 WB 13.07 - Buchholz 449.2 § 23 SLV 2002 Nr. 1 Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10
    Abgelehnte Bewerber können - grundsätzlich beliebig oft - zu jedem neuen Auswahltermin vorgeschlagen werden oder sich bewerben (Nr. 807 ZDv 20/7); sie müssen von dieser Möglichkeit - gegebenenfalls vorsorglich - Gebrauch machen, wenn sie ihre Chancen für die folgenden Auswahljahre wahren wollen (vgl. hierzu zuletzt Beschluss vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 13.07 - Buchholz 449.2 § 23 SLV 2002 Nr. 1).
  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 54.08

    Fachausbildung; Ablösung; formelle Voraussetzung für die Ausbildung.

    Der Antragstellerin geht es bei diesem Vorbringen offensichtlich um die Beseitigung der Folgen der aus ihrer Sicht rechtswidrigen Behandlung ihrer Bewerbung um die Laufbahnzulassung, wobei sie sinngemäß den Gesichtspunkt einer Folgenbeseitigung nicht als selbstständigen Anspruch im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO in entsprechender Anwendung, sondern als Bindung oder Direktive bei der Ermessensausübung versteht (vgl. hierzu Beschluss vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 13.07 - ).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 13.08

    Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes; Höchstaltersgrenze;

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung richtet sich in diesem Fall auf den nächsten in Betracht kommenden Übernahmetermin, sofern der Soldat ein Interesse an der späteren Übernahme hat (vgl. zur entsprechenden Fallkonstellation bei der Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes Beschluss vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 13.07 -).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 5.07

    Anhörung der Vertrauensperson bzw. des Personalrats (in Gestalt der zur

    Abgelehnte Bewerber können - grundsätzlich beliebig oft - zu jedem neuen Auswahltermin vorgeschlagen werden oder sich bewerben (Nr. 807 ZDv 20/7); sie müssen von dieser Möglichkeit - gegebenenfalls vorsorglich - Gebrauch machen, wenn sie ihre Chancen für die folgenden Auswahljahre wahren wollen (vgl. hierzu zuletzt Beschluss vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 13.07 - ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 5 S 33.09

    Hochschulrecht; Studiengang Humanmedizin an der Charité; vorläufiger

    Was die angeführte Entscheidung des Wehrdienstsenates (Beschluss vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 13.07 -, juris) angeht, wonach sich ein Antrag auf Übernahme als Laufbahnanwärter nicht dadurch erledige, dass der ursprüngliche Übernahmetermin verstrichen ist und die Ausbildung des betreffenden Jahrgangs bereits begonnen hat, weil sich der Antrag in diesem Falle auf den nächsten in Betracht kommenden Übernahmetermin richte, so hat das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung zugleich klargestellt, dass dieser Grundsatz nicht gilt, wenn sich der Antrag etwa aufgrund des organisatorischen Ablaufs der Ausbildung jeweils nur auf den Zulassungstermin eines bestimmten Auswahljahres bezieht und deshalb für jedes Auswahljahr gesondert zu stellen ist.
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